Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) – Foto & Video
I. Geltung
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, einschließlich der Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen.
Sie gelten als vereinbart mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bild- oder Videomaterials zur Veröffentlichung oder Nutzung.
Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dies in Textform (z.B. E-Mail) binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II. Auftragsproduktionen
Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion (einschließlich der Videoaufnahmen) eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
Sind dem Fotografen innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Ablieferung der Foto- oder Videoaufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen in Textform (z.B. E-Mail) zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
III. Überlassenes Bild- und Videomaterial (analog, digital und Bewegtbild)
Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bild- und Videomaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form es vorliegt. Sie gelten insbesondere auch für elektronisch oder digital übermitteltes Material.
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bild- und Videomaterial um urheberrechtlich geschützte Werke i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen für Foto- und Videoaufnahmen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
Das überlassene Bild- und Videomaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. Der Kunde hat das Material sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bild- oder Videomaterials betreffen, sind innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Empfang in Textform mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Material als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
IV. Nutzungsrechte
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Veröffentlichungen im Internet, in Social Media oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind – vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen – zeitlich auf den vereinbarten Nutzungszeitraum beschränkt.
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen angemessenen Aufschlag; in der Regel mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht für die einmalige Nutzung des Bild- oder Videomaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt, übertragen. Im Zweifelsfall ist der Nutzungszweck maßgeblich, für den das Material ausweislich des Angebots/Lieferscheins bzw. der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
Jede über Ziffer 3 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt insbesondere für:
– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder Nachdrucken,
– jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bild- oder Videomaterials über eine vereinbarte, branchenübliche Optimierung (z.B. Farbkorrektur/Retusche) hinaus,
– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung auf Datenträgern aller Art,
– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bild- oder Videodaten auf digitalen Datenträgern,
– jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bild- oder Videodaten im Internet, in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven,
– die Weitergabe des digitalisierten Materials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
Veränderungen des Bild- oder Videomaterials durch Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bild- oder Videomaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild- oder Videomaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild oder Video, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
Der Fotograf bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, seine Fotos und Videos für Eigenwerbezwecke (Portfolio/Website/Social Media/Awards/Vorträge) zu verwenden, sofern keine Vertraulichkeit oder Sperrfrist schriftlich vereinbart ist. Nach Ablauf des Nutzungsrechtszeitraums darf der Fotograf diese anderweitig veräußern. Wenn kein Zeitraum bestimmt ist, beträgt dieser 12 Monate.
V. Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen, Geschmacksmuster), Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt oder eine entsprechende Rechteklärung ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus (z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst) sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen (z.B. bei Sammlungen, Museen, Locations) obliegt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bild- oder Videomaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
VI. Honorare
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht „BILDHONORARE“ (mfm/BVPA) bzw. branchenüblichen Vergütungen. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bild- oder Videomaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV.3 abgegolten.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen, Crew, Location, Technik, Postproduktion etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
Das Honorar gemäß VI.1 ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bild- oder Videomaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – ein Honorar von mindestens 75,00 Euro pro Aufnahme an.
Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VIa. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (insbesondere Verzugszinsen sowie ggf. Verzugspauschale).
VIb. Terminverschiebung / Stornierung (Ausfallhonorar)
Terminverschiebung: Eine Terminverschiebung ist in Textform (z.B. E-Mail) mitzuteilen. Soweit möglich, wird ein Ersatztermin angeboten. Bereits angefallene oder gebuchte Kosten Dritter (z.B. Location, Crew, Styling, Models, Technik, Reise) sind unabhängig von einer Verschiebung vom Kunden zu tragen, sofern sie nicht kostenfrei stornierbar sind.
Stornierung durch den Kunden: Bei Stornierung einer Auftragsproduktion aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, wird ein Ausfallhonorar fällig. Dieses beträgt – bezogen auf das vereinbarte Fotografen-/Produktionshonorar (ohne Fremdkosten) –
– 50 % bei Stornierung bis 3 Werktage vor Produktionsbeginn,
– 75 % bei Stornierung bis 2 Werktage vor Produktionsbeginn,
– 100 % bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor Produktionsbeginn oder bei Nichterscheinen.
Bereits angefallene Leistungen sowie nicht stornierbare Fremdkosten werden zusätzlich zu 100 % berechnet.
Wichtiger Grund / höhere Gewalt: Kann die Produktion aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer, nicht zu vertretender Umstände (z.B. behördliche Anordnung, erhebliche Erkrankung, Unwetter bei Outdoor-Produktion) nicht stattfinden, bemühen sich die Parteien um eine Terminverlegung. In diesem Fall sind bereits angefallene Arbeiten sowie nicht stornierbare Fremdkosten vom Kunden zu tragen; ein darüber hinausgehendes Ausfallhonorar fällt nicht an, sofern keine Leistungen blockiert wurden, die nicht anderweitig disponiert werden konnten.
Anrechnung bei Ersatztermin: Kommt innerhalb von dreißig (30) Tagen ein Ersatztermin zustande, kann das bereits gezahlte Ausfallhonorar nach billigem Ermessen ganz oder teilweise auf das neue Honorar angerechnet werden (Fremdkosten ausgenommen).
VII. Rückgabe des Bildmaterials
Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch drei Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind Datenträger zu vernichten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild- oder Videomaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. Der Kunde bleibt berechtigt nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist; der Fotograf bleibt berechtigt nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen, sofern ein Urhebervermerk vereinbart oder üblich ist.
IX. Allgemeines
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail), sofern nicht gesetzlich strengere Form vorgeschrieben ist.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
Terms & Conditions (T&C) – Photo & Video
I. Scope
The following Terms & Conditions (“T&C”) apply to all commissions, offers, deliveries and services provided by the Photographer, including the production of photo and video recordings.
These T&C shall be deemed agreed upon upon receipt of the Photographer’s delivery or service or the Photographer’s offer by the Client, at the latest upon acceptance of the image or video material for publication or use.
If the Client intends to object to these T&C, this must be declared in text form (e.g. email) within three (3) business days. Any deviating terms of the Client are hereby rejected. Deviating terms shall only apply if expressly confirmed by the Photographer in writing.
Within an ongoing business relationship, these T&C shall also apply to all future commissions, offers, deliveries and services, unless expressly agreed otherwise.
II. Commissioned Productions
Estimates issued by the Photographer are non-binding. If cost increases occur during production, the Photographer shall inform the Client once it becomes apparent that the originally estimated total costs are likely to be exceeded by more than 15%. If the scheduled production time is exceeded for reasons beyond the Photographer’s control, additional remuneration shall be payable on the basis of the agreed time fee and/or by an appropriate increase of the agreed flat fee.
Unless agreed otherwise, the Photographer is entitled to commission third-party services necessary for the production (including video production) in the name of, with authority from, and for the account of the Client.
Unless agreed otherwise, the selection of the images/videos presented to the Client for approval after completion of the production shall be made by the Photographer.
If the Photographer does not receive any written notice of defects in text form (e.g. email) within ten (10) business days after delivery of the photo or video recordings, the recordings shall be deemed accepted as contractually compliant and free of defects.
III. Supplied Image and Video Material (analog, digital and motion)
These T&C apply to any image and video material supplied to the Client, regardless of the stage of creation or technical form, including electronic and/or digitally transmitted material.
The Client acknowledges that the image and video material supplied by the Photographer is protected by copyright law.
Design suggestions or concepts commissioned by the Client for photo and/or video recordings constitute independent services and must be remunerated separately, unless expressly agreed otherwise.
The supplied image and video material remains the property of the Photographer, including in cases where compensation is paid. The Client shall handle the material with due care and may pass it to third parties only for internal business purposes of viewing, selection and technical processing.
Complaints regarding the contents of the delivery or the content, quality or condition of the image/video material must be communicated in text form within ten (10) business days after receipt. Otherwise, the material shall be deemed received properly, in conformity with the contract and as listed.
IV. Usage Rights / Licensing
Unless expressly agreed otherwise in writing, the Client acquires a non-exclusive right of use for a single, one-time use. Online publication (including social media) or inclusion in digital databases is—unless agreed otherwise—limited to the agreed usage period.
Exclusive rights of use, media-specific or territorial exclusivity rights, embargo periods or lock-up periods must be agreed separately and require an appropriate surcharge, typically at least 100% of the base fee.
Upon delivery, only the right to use the image/video material once for the purpose specified by the Client and in the publication and medium/format specified by the Client—or as arises from the circumstances of the commission—is transferred. In case of doubt, the intended purpose as evidenced by the offer, delivery note and/or shipping address shall be decisive.
Any use beyond Clause IV.3, including exploitation, reproduction, distribution or publication, is subject to additional fees and requires the Photographer’s prior express consent. This applies in particular to:
– any secondary use or republication (e.g. compilations, brochures, advertising measures, reprints),
– any editing, alteration or transformation beyond agreed, customary optimization (e.g. color correction/retouching),
– digitization, storage or duplication on any data media,
– any reproduction or use of image/video data on digital media,
– any recording or display of the image/video data on the internet, in online databases or other electronic archives,
– any transfer of digitized material via data transmission or on media suitable for public display or the creation of hardcopies.
• Alterations by compositing, montage or electronic means to create a new copyright-protected work are permitted only with the Photographer’s prior written consent. The image/video material must not be traced, recreated (“restaged”) or otherwise used as a motif.
Unless agreed otherwise in writing, the Client is not entitled to transfer the granted usage rights in whole or in part to third parties, including affiliated companies or subsidiaries. Any use, reproduction or transfer of the image/video material is permitted only on the condition that the Photographer’s copyright credit specified by the Photographer is attached in clear association with the respective image or video, unless agreed otherwise.
The granting of usage rights is subject to the suspensive condition of full payment of all claims of the Photographer arising from the respective contractual relationship.
Even where exclusive usage rights are granted, the Photographer remains entitled to use the photos and videos for self-promotional purposes (portfolio/website/social media/awards/lectures), unless confidentiality or an embargo period has been agreed in writing. After expiry of the agreed usage period, the Photographer may otherwise dispose of the work. If no period is specified, it shall be twelve (12) months.
V. Liability
The Photographer assumes no liability for the infringement of rights in depicted trademarks, company signs, designs, persons or objects unless an appropriately signed release form is provided or rights clearance has been expressly agreed in writing. The acquisition of rights beyond the Photographer’s copyright (e.g. rights in depicted works of fine/applied art) and obtaining publication permits (e.g. from collections, museums, locations) is the Client’s responsibility unless expressly agreed otherwise. The Client is responsible for captions and the meaning/context arising from the specific publication.
From the time of proper delivery of the image/video material, the Client is responsible for its proper use.
VI. Fees
The agreed fee applies. If no fee has been agreed, the fee shall be determined based on the then-current industry fee guidelines (“BILDHONORARE”, mfm/BVPA) or customary market remuneration. All fees are subject to the applicable VAT.
The agreed fee covers the one-time use for the agreed purpose pursuant to Clause IV.3.
Production-related costs and expenses (e.g. materials and lab costs, model fees, props, travel costs, per diems, crew, location, equipment, post-production, etc.) are not included in the fee and shall be borne by the Client unless expressly agreed otherwise.
The fee becomes due upon delivery. If a production is delivered in parts, the corresponding partial fee becomes due upon each partial delivery. The Photographer is entitled to request advance/partial payments corresponding to the scope of services already provided.
The fee pursuant to Clause VI.1 is payable in full even if the commissioned and delivered material is not published. Use of recordings as working material for layout and presentation purposes is—unless agreed otherwise—subject to a minimum fee of EUR 75.00 per image.
Set-off or retention is permitted only with undisputed claims or claims that have been finally adjudicated in the Client’s favor. Set-off with disputed but decision-ready counterclaims remains permissible.
VIa. Payment Terms
Invoices are payable within fourteen (14) days from the invoice date without deduction.
In the event of late payment, the statutory rules on default shall apply (in particular default interest and any applicable statutory flat-rate compensation for late payment, where permissible).
VIb. Rescheduling / Cancellation (Kill Fee)
Rescheduling: Any rescheduling must be communicated in text form (e.g. email). Where possible, an alternative date will be offered. Any third-party costs already incurred or booked (e.g. location, crew, styling, models, equipment, travel) shall be borne by the Client irrespective of rescheduling, unless such costs can be cancelled free of charge.
Cancellation by the Client: If the Client cancels a commissioned production for reasons for which the Client is responsible, a kill fee shall become due. The kill fee is calculated based on the agreed Photographer/production fee (excluding third-party costs) as follows:
– 50% if cancelled up to three (3) business days before the start of production,
– 75% if cancelled up to two (2) business days before the start of production,
– 100% if cancelled less than 24 hours before the start of production or in case of no-show.
Work already performed and non-cancellable third-party costs shall additionally be charged at 100%.
Good cause / force majeure: If the production cannot take place due to force majeure or unforeseeable circumstances beyond the parties’ control (e.g. official orders, serious illness, severe weather for outdoor production), the parties will seek to reschedule. In this case, work already performed and non-cancellable third-party costs shall be borne by the Client; no additional kill fee shall be due provided no services were blocked that could not otherwise be reallocated.
Credit in case of replacement date: If a replacement date is agreed within thirty (30) days, the kill fee already paid may, at the Photographer’s reasonable discretion, be credited in whole or in part against the new fee (third-party costs excluded).
VII. Return / Deletion of Image Material
Analog image material must be returned in the delivered form immediately after publication or the agreed use, at the latest three (3) months after the delivery date, without request; two specimen copies must be enclosed. Any extension of the 3-month period requires the Photographer’s written approval.
Digital data must generally be deleted after completion of the use and data carriers destroyed, unless expressly agreed otherwise or statutory retention obligations apply. The Photographer assumes no liability for the continued existence of the data and/or the possibility of re-delivery.
If the Photographer provides image material to the Client solely for review purposes to decide whether use/publication will be made, the Client must return analog material no later than one (1) month after receipt unless a different period is stated on the delivery note. Digital data must be deleted and data carriers destroyed or returned. Any extension is valid only if confirmed by the Photographer in writing.
Return shipping shall be at the Client’s expense in customary industry packaging. The Client bears the risk of loss or damage during transport until receipt by the Photographer.
VIII. Contractual Penalty / Damages
In the event of any unauthorized use, reproduction, display, distribution or transfer of the image/video material (without the Photographer’s consent), a contractual penalty in the amount of five times (5x) the respective license fee shall be payable for each individual case, without prejudice to further claims for damages. The Client may prove that a lower damage occurred; the Photographer may prove that a higher damage occurred.
If the copyright credit is omitted, incomplete, incorrectly placed or not clearly attributable, a surcharge of 100% of the agreed or customary license fee shall be payable, provided a credit is agreed or customary.
IX. Miscellaneous
German law shall apply, including for deliveries abroad.
Side agreements to the contract or to these T&C require text form (e.g. email) to be effective, unless mandatory law requires stricter form.
Should any provision of these T&C be or become invalid, the validity of the remaining provisions shall not be affected. The parties undertake to replace the invalid provision with a valid one that comes closest to the intended economic and legal purpose.
Place of performance and jurisdiction shall be the Photographer’s place of residence, provided the Client is a registered merchant (Vollkaufmann) within the meaning of German commercial law.
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